Rente und Hartz IV in Österreich aufbessern
Seit
1. September 2010 gibt es in Österreich die sog. Mindestsicherung, ein
arbeitsfreies Einkommen, das seitdem in jedem Bundesland verschiedene
Sozialhilfe ersetzt.
Was laut Kronen Zeitung viele Österreicher ärgert, ist die Tatsache,
dass diese Mindestsicherung – immerhin pro Monat 827 Euro für
Alleinstehende, Personen in Lebensgemeinschaften erhalten 1241,74 Euro
(1,5-facher Betrag) nicht nur für Österreicher gilt, sondern seit Mai
2011 für alle EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, deren
Einkommen niedriger ist als die österreichische Mindestsicherung.
Allerdings muss der Bezugsberechtigte Arbeitnehmer in Österreich sein
oder sich länger als 5 Jahre im Land aufhalten.
Möglich macht’s die EU-Rechtsverordnung 1408/71, eine Art
Sozialversicherungsabkommen zwischen den Staaten der EU, des
Europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie der Schweiz.
Prompt seien über Anzeigen in ungarischen, slowakischen und
bulgarischen Zeitungen billige Wohnungen in Österreich angeboten
worden, um einen Wohnsitz nachweisen zu können und monatlich 827 Euro
aus österreichischen Steuermitteln zu kassieren.
Freilich können nicht nur arme Osteuropäer auf diese Weise ihre
dürftige Rente aufbessern, sondern auch deutsche Empfänger einer
Minirente oder von Hartz IV, meldet der Kopp Verlag.
Die monatliche Rente in Deutschland liege für Frauen im Schnitt nur bei
544 Euro, in den alten Bundesländern gar nur bei 473 Euro. Auch ein
Hartz IV Empfänger könne mit 347 Euro im Monat keine großen Sprünge
machen.
Ein Wohnsitz in Österreich garantiere in diesem Fall ein
Zusatzeinkommen, nämlich die Differenz zwischen der deutschen
Hungerrente und der österreichischen Mindestsicherung von 827 Euro.
Diese Information stammt aus dem Online-Monatsmagazin „Leben im
Ausland“. Machen Sie es wie ich – abonnieren Sie es: WEITERE INFOS
Leider ist es nicht so einfach, denn die Behörden prüfen genau, ob eine
Beschäftigung vorliegt. "Scheinangestellte" werden schnell erkannt. Man
kann sich also nicht schnell bei der eigenen Firma anstellen und dann
kündigen, in der Hoffnung, dann die Mindestsicherung zu erhalten.
Subsidiär Schutzberechtigte erhalten auch die Mindestsicherung. Es
handelt sich z.B. um jugendliche, ältere Bürger mit kleiner Rente und
Flüchtlinge. Als deutscher Rentner mit entsprechend kleiner Rente,
können Sie also durchaus nach Österreich ziehen und dort ihre Rente bis
zur Höhe der Mindestsicherung aufstocken lassen.
Ein Punkt ist jedoch
sehr wichtig:
Alle Bezugsberechtigten müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
und angebotene Stellen annehmen. Sollte dies verweigert werden, können
die Bezüge sofort um 50% gekürzt werden. Bei erneuter Weigerung werden
die Bezüge ganz gestrichen. Man sollt sich also gut überlegen, ob man
dieses Modell in Erwägung zieht, denn die Behörden vor Ort agieren oft
rigoros.
In solchen Fälle müssen Sie dann einen Anwalt vor Ort einschalten, der
Ihnen aber auch nicht sofort Ihr Konto füllen kann. Sie sollten nur zur
Miete wohnen, denn die Mindestsicherung gliedert sich in einen Teil zur
Deckung des Lebensbedarfs und des Wohnbedarfs, der natürlich wegfällt,
wenn Wohneigentum (Wohnung, Haus) vorliegt. Sollte die Deckung des
Wohnbedarfs nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit,
Wohnbeihilfe zu beantragen.
Kurz: Man befindet sich in der Hand der örtlichen Behörden, die mit den
betroffenen Personen vor allem gerne Qualifizierungsmaßnahmen aller Art
füllen und diese zur Arbeit in den Gemeinden anhalten. Wer die
Altersgrenze für Pensionäre überschritten hat, wird nicht mehr
behelligt.
Ein Vorteil ist die automatische Zugehörigkeit zur Krankenversicherung
in Österreich. Jeder Bezugsberechtigte erhält eine e-Card.
Zusätzliche Hürden:
Ein eigenes Auto muss verkauft werden, wenn dies nicht für die Arbeit
benötigt wird. Sämtliches Vermögen muss bis auf die Summe von 4.139,13
Euro verwertet werden. Das schränkt die Attraktivität dieser Lösung
natürlich sehr ein. Eine eigene Wohnung muss allerdings nicht verkauft
werden.
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