Vorsicht!
Verkaufte Kredite
Deutschland
mag es im Allgemeinen wirtschaftlich noch gut gehen, die
Zwangsversteigerungen im Besonderen nehmen aber dennoch Jahr für Jahr
zu.
Eine unrühmliche Rolle spielen dabei Banken und Sparkassen. Immer
häufiger verkaufen sie Privat- und Firmenkredite an in- und
ausländische Investoren. Das ist leider nicht ungesetzlich, auch wenn
diese Finanzinvestoren – oft handelt es sich um Hedgefonds – gar keine
Banklizenz haben.
Die Heuschrecken
An Bankgeschäften sind diese im Volksmund „Heuschrecken“ genannten
Investoren auch gar nicht interessiert, sondern wollen vielmehr die mit
einem deutlichen Rabatt erworbenen Sicherheiten, meist handelt es sich
dabei um Grundschulden von Immobilien, über eine Zwangsversteigerung
schnell wieder zu Geld machen.
Hierbei kommt es leider auch vor, dass sogar bei Darlehen, die nie
notleidend waren, Zwangsversteigerungen erzwungen werden, nur um einen
schnellen Profit zu erzielen. Das Schicksal der ehrlichen Eigentümer
interessiert dabei nicht. Die ARD bracht dazu eine erschütternde
Reportage, dioe leider nicht mehr in deren Mediathek abrufbar ist. Aber
dieser FOCUS-Bericht ist ebenso aufschlussreich.
Über den Verkauf wurden die Kreditnehmer überhaupt nicht informiert,
obwohl ihnen existenzbedrohende Nachteile entstehen können. Auch dies
ist leider nicht rechtswidrig…
Die Rechtslage
Durch zwei Urteile (XI ZR 195/05 sowie XI ZR 225/08) hat der zuständige
Zivilsenat des Bundesgerichtshofes über die Wirksamkeit der Abtretung
von Darlehensforderungen durch ein Kreditinstitut entschieden. Der BGH
stellte klar, dass der Verkauf des Darlehens ohne Zustimmung des Kunden
grundsätzlich wirksam sei. Eine Differenzierung in so genannte Not
leidende und stets bediente Kredite macht der BGH dabei ebenso wenig
wie die Unterscheidung zwischen Banken und öffentlich-rechtlichen
Sparkassen/Landesbanken, schreibt das Portal Schuldnerakuthilfe.
Nachdem die Medien Missstände im Handel mit Immobilienkrediten publik
gemacht hatten, hatte der Bundestag neue Regeln beim Handel mit
Baudarlehen beschlossen, die bessere Informationsrechte für
Kreditkunden vorsehen. Verbraucherschützer sehen aber keineswegs die
Position der Darlehensnehmer gestärkt, sondern halten die neuen
Regelungen eher für Schutzgesetze von Banken und Finanzinvestoren.
Das sollte der
Kreditnehmer unbedingt tun
Wenn Sie Ihre Immobilie über Ihre Hausbank finanziert haben, können Sie
heutzutage gar nicht mehr sicher sein, dass in beispielsweise 10
Jahren immer noch eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung besteht. Auch
wenn Sie noch so ein langjähriger, guter Kunde sind; das zählt in
diesen Zeiten nichts mehr. Da machen leider auch Sparkassen und
Genossenschaftsbanken oft keine Ausnahme mehr.
- Haben Sie
bereits einen Immobilienkredit laufen, sollten Sie Ihre Bank ansprechen
und einen schriftlichen Abtretungsverzicht erwirken.
- Neukunden
sollten auf einem nicht abtretbaren Kredit bestehen.
Mit dieser
Forderung gehen die einzelnen Institute sehr unterschiedlich um. Die
einen gewähren die gewünschte Erklärung ohne weiteres, andere lassen es
sich mit einem Zinszuschlag von 0,1 Prozent bezahlen…
Viele Finanzinstitute sind offen für eine engere Bindung zum Kunden und
gewähren den schriftlichen Abtretungsverzicht – aber nur, wenn der
Kunde danach fragt. Andere Institute dagegen wollen sich scheinbar
nicht festlegen.
Die FMH-Finanzberatung hatte in Zusammenarbeit mit FOCUS Online 60
Kreditgeber zum Thema Kreditverkauf angeschrieben. Nur 28 stellten sich
den Fragen. FOCUS Online zeigt, welche Institute auf Kundenwunsch einen
Verkauf des Immobilienkredits ausschließen und welche Banken einen
Prozess anstrengen, ehe sie das Haus versteigern lassen (Banken, die in
der folgenden Liste nicht erscheinen, haben sich an der Umfrage nicht
beteiligt):
Ergebnis der Umfrage „Kreditverkauf“
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