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Vorsicht! Verkaufte Kredite


Deutschland mag es im Allgemeinen wirtschaftlich noch gut gehen, die Zwangsversteigerungen im Besonderen nehmen aber dennoch Jahr für Jahr zu.

Eine unrühmliche Rolle spielen dabei Banken und Sparkassen. Immer häufiger verkaufen sie Privat- und Firmenkredite an in- und ausländische Investoren. Das ist leider nicht ungesetzlich, auch wenn diese Finanzinvestoren – oft handelt es sich um Hedgefonds – gar keine Banklizenz haben.

Die Heuschrecken
An Bankgeschäften sind diese im Volksmund „Heuschrecken“ genannten Investoren auch gar nicht interessiert, sondern wollen vielmehr die mit einem deutlichen Rabatt erworbenen Sicherheiten, meist handelt es sich dabei um Grundschulden von Immobilien, über eine Zwangsversteigerung schnell wieder zu Geld machen.

Hierbei kommt es leider auch vor, dass sogar bei Darlehen, die nie notleidend waren, Zwangsversteigerungen erzwungen werden, nur um einen schnellen Profit zu erzielen. Das Schicksal der ehrlichen Eigentümer interessiert dabei nicht. Die ARD bracht dazu eine erschütternde Reportage, dioe leider nicht mehr in deren Mediathek abrufbar ist. Aber dieser FOCUS-Bericht ist ebenso aufschlussreich.

Über den Verkauf wurden die Kreditnehmer überhaupt nicht informiert, obwohl ihnen existenzbedrohende Nachteile entstehen können. Auch dies ist leider nicht rechtswidrig…

Die Rechtslage
Durch zwei Urteile (XI ZR 195/05 sowie XI ZR 225/08) hat der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofes über die Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen durch ein Kreditinstitut entschieden. Der BGH stellte klar, dass der Verkauf des Darlehens ohne Zustimmung des Kunden grundsätzlich wirksam sei. Eine Differenzierung in so genannte Not leidende und stets bediente Kredite macht der BGH dabei ebenso wenig wie die Unterscheidung zwischen Banken und öffentlich-rechtlichen Sparkassen/Landesbanken, schreibt das Portal Schuldnerakuthilfe.

Nachdem die Medien Missstände im Handel mit Immobilienkrediten publik gemacht hatten, hatte der Bundestag neue Regeln beim Handel mit Baudarlehen beschlossen, die bessere Informationsrechte für Kreditkunden vorsehen. Verbraucherschützer sehen aber keineswegs die Position der Darlehensnehmer gestärkt, sondern halten die neuen Regelungen eher für Schutzgesetze von Banken und Finanzinvestoren.

Das sollte der Kreditnehmer unbedingt tun
Wenn Sie Ihre Immobilie über Ihre Hausbank finanziert haben, können Sie heutzutage gar nicht mehr  sicher sein, dass in beispielsweise 10 Jahren immer noch eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung besteht. Auch wenn Sie noch so ein langjähriger, guter Kunde sind; das zählt in diesen Zeiten nichts mehr. Da machen leider auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken oft keine Ausnahme mehr.
  • Haben Sie bereits einen Immobilienkredit laufen, sollten Sie Ihre Bank ansprechen und einen schriftlichen Abtretungsverzicht erwirken.
  • Neukunden sollten auf einem nicht abtretbaren Kredit bestehen.
Mit dieser Forderung gehen die einzelnen Institute sehr unterschiedlich um. Die einen gewähren die gewünschte Erklärung ohne weiteres, andere lassen es sich mit einem Zinszuschlag von 0,1 Prozent bezahlen…

Viele Finanzinstitute sind offen für eine engere Bindung zum Kunden und gewähren den schriftlichen Abtretungsverzicht – aber nur, wenn der Kunde danach fragt. Andere Institute dagegen wollen sich scheinbar nicht festlegen.

Die FMH-Finanzberatung hatte in Zusammenarbeit mit FOCUS Online 60 Kreditgeber zum Thema Kreditverkauf angeschrieben. Nur 28 stellten sich den Fragen. FOCUS Online zeigt, welche Institute auf Kundenwunsch einen Verkauf des Immobilienkredits ausschließen und welche Banken einen Prozess anstrengen, ehe sie das Haus versteigern lassen (Banken, die in der folgenden Liste nicht erscheinen, haben sich an der Umfrage nicht beteiligt):
Ergebnis der Umfrage „Kreditverkauf“

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Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS


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