Die neuen Regeln für Konten im Ausland und die neuesten
Die Schlinge
um verstecktes Geld im Ausland zieht sich immer enger zu. Die OECD
erpresst zu
diesem Zweck eine Regierung nach der anderen, ein Papier zu
unterschreiben, in
dem die Banken des Landes gezwungen werden, seit 2017 beim automatischen
Informationsaustausch (AIA) mitzumachen. Auskunft auf Anfrage, über die
früher
ein Richter zu entscheiden hatte, wird unnötig: Jedes Jahr gehen
künftig beim
Fiskus jedes Landes die automatischen Meldungen aus aller Welt ein,
welcher
Mensch mit Wohnsitz und Steuerpflicht im Land wo ein Konto hat, und
welche
Bewegungen darauf seit der letzten Meldung stattgefunden haben.
Wie das genau gehen soll
und wie die
Meldungen auszusehen haben, steht in dem Pamphlet der OECD mit dem
Titel „Standard
für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten“, das
bereits
über 50 Staaten unterschrieben haben, viele in vorauseilendem Gehorsam,
andere
eher widerwillig.
Nach dem neuen
OECD-Standard, den 2013 die
G-20 und G-8 Staaten abnickten, beschaffen sich teilnehmende Staaten
und
Gebiete künftig Informationen von ihren Finanzinstituten und tauschen
diese
jährlich mit anderen Staaten aus.
Damit die Steuerpflichtigen
das Modell nicht
durch Verlagerung von Vermögen auf nicht erfasste Institute oder
Anlagen
umgehen können, müsse das Meldesystem in dreierlei Hinsicht breiten
Geltungsbereich aufweisen, so die OECD.
- Die
zu meldenden Finanzinformationen
umfassen alle Arten Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus
Versicherungsverträgen und andere ähnliche Erträge). Die Meldepflicht
von
Kontosalden soll die Verschleierung von Vermögen verhindern, das aus
unversteuerten Einkünften oder Vermögenswerten stammt.
- Die
meldepflichtigen Finanzinstitute
umfassen nicht nur Banken und Verwahrstellen, sondern auch Makler,
Broker,
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage von Wertpapieren und
bestimmte
Versicherungsgesellschaften.
- Meldepflichtig
sind Konten von natürlichen
Personen und Gesellschaften einschließlich Trusts und Stiftungen.
Finanzinstitute werden zur Prüfung von Domizilgesellschaften, Trusts
oder
ähnlichen Gebilden verpflichtet, sowie Prüfung der natürlichen
Personen, die
diese Gesellschaften beherrschen.
Natürliche Personen müssen ihren Wohnsitz
mit
Dokumenten belegen
Unterschieden wird zwischen
Konten
natürlicher Personen und Gesellschaften, sowie zwischen bestehenden und
neuen
Konten unter Berücksichtigung, dass die Beschaffung von Informationen
bestehender Konten aufwändiger ist.
- Bei
bestehenden Konten natürlicher Personen
wird zwischen Konten von hohem und geringem Wert unterschieden. Bei
Konten von
geringem Wert muss das Finanzinstitut die Ansässigkeit anhand einer mit
Belegen
dokumentierten Hausanschrift oder mittels Indiziensuche feststellen.
Bei
widersprüchlichen Indizien ist eine Selbstauskunft (und/oder Belege)
einzuholen, ohne die an alle Staaten, für die Indizien festgestellt
wurden,
eine Meldung zu erfolgen hätte. Bei Konten von hohem Wert gelten
erweiterte
Sorgfaltspflichten wie eine Suche nach Papierunterlagen und Nachfrage
beim
Kundenbetreuer nach den Fakten, die ihm bekannt sind.
- Bei
Neukonten natürlicher Personensieht
das OECD-Papier eine Selbstauskunft vor sowie deren Prüfung auf
Plausibilität.
- Bei
bestehenden Konten von Gesellschaften
etc. müssen die Finanzinstitute feststellen, ob die Gesellschaft selbst
eine
meldepflichtige Person ist, was anhand vorliegender Informationen (aus
dem
Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche) oder per Selbstauskunft
geschehen
kann, und ob die Gesellschaft eine passive Non Financial Entity (NFE)
ist, eine
Gesellschaft mit überwiegend passiven Einkünften, die kein
Finanzinstitut ist.
Dann sind Identität und Ansässigkeit der beherrschenden Personen zu
ermitteln
und zu melden. Bestehende Konten von Gesellschaften mit einem Saldo zum
31.Dezember unter 250.000 US-Dollar (bzw. entsprechend in anderer
Währung) sind
nicht zu überprüfen.
- Bei
Neukonten von Gesellschaften werden
die selben Prüfungen wie bei bestehenden durchgeführt. Da eine
Selbstauskunft
für Neukonten einfacher zu beschaffen ist, gilt hier nicht die
Untergrenze von
250.000 USD.
Welche Staaten beim Kontodaten-Austausch mitmachen und welche nicht:
siehe diesen externen Artikel: https://www.jeden-tag-reicher.eu/AIA-wer-mitmacht.html
Was ist zu tun? Gar nichts, wenn Sie dem Rat
von ‚Leben im Ausland‘ folgten
Was ist zu tun? Wenn Sie
dem Rat von ‚Leben
im Ausland‘ gefolgt sind, gar nichts. Dann haben Sie bereits Ihr
Konto
außerhalb der EU und Ihren Wohnsitz in einem Land, das weltweite
Einkommen
nicht besteuert. Probleme kann es vor allem bei neuen Konten geben,
wenn Sie
der Banker nach einem Beleg für einen offiziellen Wohnsitz fragt und
Sie haben
keinen. Aus dem Text geht nicht hervor, dass er das tun muss; als
Wohnsitz-Nachweis müsste ein Mietvertrag reichen, eventuell zusammen
mit einer
Stromrechnung. Aber wer weiß, je nach Land sind Banken übergenau. Dann
besorgen
Sie sich einen offiziellen Wohnsitz in einem unkomplizierten Land.
Interessante Infos zum
Thema finden Sie auch
auf der Webseite „Andorra intern“ von Anwalt Horst Boldt.
Die ganz neuen zusätzlichen Regeln:
Erneuter Ärger mit der OECD - 3 neue Probleme mit Geld und Steuern. Was
Sie jetzt über Offshore-Firmen und Konten im Ausland wissen müssen. Hier weiterlesen
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