Entwicklungen zum OECD-Informationsaustausch
in Steuersachen
Die
Schlinge um verstecktes Geld im Ausland zieht
sich immer enger zu. Die OECD erpresst zu diesem Zweck eine Regierung
nach der
anderen, ein Papier zu unterschreiben, in dem die Banken des Landes
gezwungen
werden, beim automatischen Informationsaustausch (AIA) mitzumachen.
Auskunft
auf Anfrage, über die früher ein Richter zu entscheiden hatte, wird
unnötig:
Jedes Jahr gehen künftig beim Fiskus jedes Landes die automatischen
Meldungen
aus aller Welt ein, welcher Mensch mit Wohnsitz und Steuerpflicht im
Land wo
ein Konto hat, und welche Bewegungen darauf seit der letzten Meldung
stattgefunden
haben.
Über
120 Staaten und Gebiete haben in den vergangenen Monaten das Abkommen
über
einen automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen unterzeichnet.
Betroffen vom Datenaustausch sind
nach den
derzeitigen Informationen:
- alle
Privatkonten, unabhängig vom Datum der Kontoeröffnung;
- Firmenkonten,
welche nach dem gesetzten
Stichtag des jeweiligen Staates eröffnet wurden.
NICHT betroffen vom Datenaustausch
nach aktuellem
Stand:
Firmenkonten,
welche vor dem jeweiligen Stichtag
eröffnet wurden und einen Kontensaldo von mehr als USD 250.000 nicht
übersteigen. Kontodaten zu diesen Konten werden erst dann ausgetauscht,
wenn
der entsprechende Schwellenwert erreicht wird.
Stichtag 31.12.2015
für
folgende Staaten: Die erhobene Datenquelle bezieht sich rückwirkend
immer auf
das Kalenderjahr, erstmals auf den Zeitraum vom 01.01.2016 –
31.12.2016. Länder,
die den Informationsaustausch ab 2016 vornehmen, sind:
- Anguilla,
Argentinien,
- Barbados,
Belgien, Bermuda, British Virgin Islands, Bulgarien,
- Cayman
Islands,
Curaçao,
- Dänemark,
Deutschland,
Dominica,
- Estland,
- Färöer,
Finnland, Frankreich,
- Gibraltar,
Griechenland, Grönland, Großbritannien,
Guernsey,
- Island,
Indien, Irland,
Isle of Man, Italien,
- Jersey,
- Kolumbien,
Korea,
Kroatien,
- Lettland,
Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg,
- Malta,
Mauritius, Mexiko, Montserrat,
- Niederlande,
Niue, Norwegen,
- Polen,
Portugal,
- Rumänien,
- San
Marino, Schweden,
Seychellen,
Slowakai, Slowenien, Spanien,
Südafrika,
- Trinidad
und Tobago, Tschechische
Republik, Turks-
und Caicos-Inseln,
- Ungarn,
- Zypern.
Stichtag 31.12.2016
für
folgende Staaten: Die erhobene
Datenquelle bezieht sich rückwirkend immer auf das Kalenderjahr,
erstmals auf
den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2017. Länder, die den
Informationsaustausch
ab 2017 vornehmen, sind:
- Albanien,
Andorra, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien,
- Bahamas,
Belize,
Brasilien, Brunei,
- Chile,
China, Costa Rica,
- Ghana,
Grenada,
- Hongkong
(China),
- Indonesien,
Israel,
- Japan,
- Kanada, Katar,
- Marshall
Islands, Macao (China), Malaysia,
Monaco,
- Neuseeland,
- Österreich,
- Russland,
- Saint
Kitts und Nevis, Samoa, Saint
Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Singapur, St.
Maarten,
Schweiz,
- Türkei,
- Uruguay,
- Vereinigte
Arabische Emirate.
Stichtag 31.12.2017
für
folgende Staaten: Die erhobene
Datenquelle bezieht sich rückwirkend immer auf das Kalenderjahr,
erstmals auf
den Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018. Länder die den
Informationsaustausch
ab 2018 vornehmen:
Derzeit
haben einige Staaten das Abkommen noch nicht
unterzeichnet. Es
ist jedoch zu erwarten, dass der „Beitritt“ noch in den kommenden
Jahren
erfolgen wird. Eine Umsetzung ist in diesen Ländern sodann für den
Zeitraum
nach 2018 wahrscheinlich. Weitere Informationen und eine Übersicht
finden Sie
auf unseren aktuellen Webseiten oder fragen Sie einfach unsere Experten
im
Banking-Center der Privacy Management Group.
Zusammenfassung
Geschäftskonten, also
Konten von Gesellschaften, bleiben nicht meldepflichtig nach
OECD –
unabhängig davon, in welchem Land die Bank ihren Sitz unterhält.
Bedingung: Das
Bankkonto der Firma wurde vor dem
Stichtag eröffnet und der Kontensaldo / Kontenwert beträgt am
jeweiligen
Stichtag 31.12. nicht mehr als 250.000 USD.
Mehrere Firmenkonten sind gem.
dieser Regelung weiterhin möglich.
Sollten
Sie Fragen zu diesem Thema haben, so wenden
Sie sich bitten an unser Banking-Center:
Email: backoffice@firma-offshore.com
Phone (deutsch): +357 240 204 00 | +357 220 282 66
Privacy Management GroupFZ-LLC
Dubai Representative Office
Al Habtoor Business Tower
Level 28, P.O. Box: 29805, Dubai Marina, Dubai,
United Arab Emirates
Internet: https://firma-offshore.com
NACHTRAG:
Deutschland war unter Wolfgang Schäuble die treibende Kraft hinter dem
Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Er bezeichnete das
Abkommen einst als „Meilenstein zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung“. Zum 1. Oktober 2017 begann der AIA, aber:
Deutschland kann mit den aus aller Welt angelieferten Daten überhaupt
nichts anfangen. Der Grund ist, dass die 16 Steuerverwaltungen der
Bundesländer dazu technisch noch gar nicht in der Lage sind… Nun soll
2019 mit der Datenauswertung begonnen werden. Und selbst das beurteilen
Experten als unrealistisch. Wie peinlich!
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