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Sieben Wege ins Glück

„Sieben Wege ins Glück" so der Name angeblicher „Anleitungen“, mit denen man das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz „erfolgreich“ – was damit auch immer gemeint sein mag – umgehen könne. Alles, was Ihr Kolumnist hierzu in Erfahrung bringen konnte, kann nur unter die Rubrik illegal, gefährlich und/oder hochgradiger Schwachsinn eingeordnet werden.

„Domizillösungen“: Hiernach sollen Bankkunden sich in irgendeinem exotischen Gefilde – mit dem die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat - eine (Schein-) Adresse zulegen. Die „Bank“, so heißt es, würde im Gegenzug versprechen, die neue Adresse ohne weitere Nachfragen zu akzeptieren. Dieser Tipp ist absoluter Schwachsinn und zeugt von tiefgreifender Unkenntnis: Zum einen unterliegen dem Steuerabkommen die Personen, die am Stichtag 31.12. 2010 in Deutschland ansässig gewesen sind. Daran lässt sich mit einem späteren Wegzug, ob auf dem Papier oder real, ohnehin nichts mehr ändern.
Ferner: Schweizerische oder auch liechtensteinische Banken, die sich auf solche Scheinwohnsitzlösungen angeblich einlassen, sind uns definitiv nicht bekannt. Wer solche Angebote erhält – bitte bei uns melden! -, sollte sich ernsthafte Gedanken über die Qualität und Seriosität des betreffenden „Beraters“ und/oder der (angeblich?) dieses mittragenden Bank machen.

„Liechtensteiner Rettungsanker“: Gehandelt werden hierzu die Errichtung einer Stiftung nach liechtensteinischem Recht, auf deren Konto das Geld erst einmal überwiesen werden soll. Vermögensverwaltung verbleibt wie bisher bei der CH-Bank. Richtig ist, dass der Kunde damit aus dem Anwendungsbereich des Steuerabkommens D/CH fällt und auch die EU-Zinssteuer nicht mehr greift. Aber: Sinnvoll gelöst ist gar nichts. Die Konstruktion ist illegal, mit hohen Kosten allein schon wegen der zwischengeschalteten Treuhänder verbunden, und extrem aufdeckungsgefährdet: So könnte z.B. demnächst eine (erlaubte!) deutsche „Gruppenfrage“ an die Schweiz lauten: Von welchen Depots (von deutschen Bankkunden) wurden im Jahr 2023 von der Schweiz Gelder auf liechtensteinische Stiftungen überwiesen? Bingo!

Singapur und Bali: Immer wieder wird zu einer Verlagerung von Schwarzgeld weiter gen Osten geraten, gen Türkei, Katar, China, Singapur und neuerdings wird auch Bali als heißer Tipp gehandelt. All das löst, zumindest nicht legal, die steuerlichen Probleme, kommt unterm Strich extrem teuer, und schafft zusätzliche Abhängigkeiten von fremden Ländern und Mitarbeitern. Was dabei generell übersehen wird: Alles ist im Wandel, ständig, immer und immer schneller. Fremde Staaten erlassen über Nacht (auf angebliche „Rechtsstaatlichkeit" sollte man sich nirgendwo verlassen und „dort“ erst recht nicht!) neue Gesetze und/oder schließen auf politischen Druck neue Abkommen – und alles, was heute noch zutreffend war, ist über Nacht Makulatur. Und das Damoklesschwert „Gruppenanfragen“ (s.o.) gilt auch oder erst recht für diese „Verlagerungen“.

Offshore-Gesellschaften: Vor Trust-Konstruktionen nach angelsächsischem Recht warnen wir an dieser Stelle seit Jahren, strikt und unnachgiebig – aus verschiedensten Gründen (u.a. Geldbrief 21/2007: „Trust oder Frust“). Daher, um Wiederholungen zu vermeiden: Trusts und andere offshore-Gesellschaften lösen definitiv kein Problem – sie schaffen nur neue, zusätzliche Probleme, insbesondere im Erbfall. Von exzessiven Kosten einmal ganz abgesehen.

Alternativ, so heißt es dann noch, sollten Bankkunden auf „zinsfreie Anlageformen“ ausweichen. Und das ist dann erstmals ein richtiger und intelligenter Ansatz. Wobei es korrekt lauten müsste, nicht auf „zinsfreie“, sondern auf ertragsteuerfreie Anlageformen auszuweichen. Genau das propagieren wir an dieser Stelle bereits seit erstmaliger Einführung deutscher Quellensteuer Anfang der 90er Jahre. Wer Mandanten hat, die hierzu Informationsbedarf haben, möge sich bitte an die Geldbrief-Redaktion wenden.

© jur. Muc Quelle und Copyright: Geldbrief Verlagsanstalt, www.geldbrief.com




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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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