Sieben Wege ins Glück
„Sieben
Wege ins
Glück" so
der Name angeblicher „Anleitungen“, mit denen man das Steuerabkommen
zwischen Deutschland
und der Schweiz „erfolgreich“ – was damit auch immer gemeint sein mag –
umgehen
könne. Alles, was Ihr Kolumnist hierzu in Erfahrung bringen konnte,
kann nur
unter die Rubrik illegal, gefährlich und/oder hochgradiger Schwachsinn
eingeordnet werden.
„Domizillösungen“:
Hiernach
sollen
Bankkunden sich in irgendeinem exotischen Gefilde – mit dem die Schweiz
kein
Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat - eine (Schein-) Adresse
zulegen.
Die „Bank“, so heißt es, würde im Gegenzug versprechen, die neue
Adresse ohne
weitere Nachfragen zu akzeptieren. Dieser Tipp ist absoluter
Schwachsinn und
zeugt von tiefgreifender Unkenntnis: Zum einen unterliegen dem
Steuerabkommen
die Personen, die am Stichtag 31.12. 2010 in Deutschland ansässig
gewesen sind.
Daran lässt sich mit einem späteren Wegzug, ob auf dem Papier oder
real,
ohnehin nichts mehr ändern.
Ferner:
Schweizerische oder auch liechtensteinische Banken, die sich auf solche
Scheinwohnsitzlösungen angeblich einlassen, sind uns definitiv nicht
bekannt.
Wer solche Angebote erhält – bitte bei uns melden! -, sollte sich
ernsthafte
Gedanken über die Qualität und Seriosität des betreffenden „Beraters“
und/oder
der (angeblich?) dieses mittragenden Bank machen.
„Liechtensteiner
Rettungsanker“: Gehandelt
werden hierzu die Errichtung einer Stiftung nach liechtensteinischem
Recht, auf
deren Konto das Geld erst einmal überwiesen werden soll.
Vermögensverwaltung
verbleibt wie bisher bei der CH-Bank. Richtig ist, dass der Kunde damit
aus dem
Anwendungsbereich des Steuerabkommens D/CH fällt und auch die
EU-Zinssteuer nicht
mehr greift. Aber: Sinnvoll gelöst ist gar nichts. Die Konstruktion ist
illegal, mit hohen Kosten allein schon wegen der zwischengeschalteten
Treuhänder verbunden, und extrem aufdeckungsgefährdet: So könnte z.B.
demnächst
eine (erlaubte!) deutsche „Gruppenfrage“ an die Schweiz lauten: Von
welchen
Depots (von deutschen Bankkunden) wurden im Jahr 2023 von der Schweiz
Gelder auf liechtensteinische
Stiftungen überwiesen? Bingo!
Singapur
und Bali: Immer
wieder wird zu
einer Verlagerung von Schwarzgeld weiter gen Osten geraten, gen Türkei,
Katar,
China, Singapur und neuerdings wird auch Bali als heißer Tipp
gehandelt. All
das löst, zumindest nicht legal, die steuerlichen Probleme, kommt
unterm Strich
extrem teuer, und schafft zusätzliche Abhängigkeiten von fremden
Ländern und Mitarbeitern.
Was dabei generell übersehen wird: Alles ist im Wandel, ständig, immer
und
immer schneller. Fremde Staaten erlassen über Nacht (auf angebliche
„Rechtsstaatlichkeit"
sollte man sich nirgendwo verlassen und „dort“ erst recht nicht!) neue
Gesetze
und/oder schließen auf politischen Druck neue Abkommen – und alles, was
heute
noch zutreffend war, ist über Nacht Makulatur. Und das Damoklesschwert
„Gruppenanfragen“
(s.o.) gilt auch oder erst recht für diese „Verlagerungen“.
Offshore-Gesellschaften:
Vor
Trust-Konstruktionen nach angelsächsischem Recht warnen wir an dieser
Stelle
seit Jahren, strikt und unnachgiebig – aus verschiedensten Gründen
(u.a.
Geldbrief 21/2007: „Trust oder Frust“). Daher, um Wiederholungen zu
vermeiden:
Trusts und andere offshore-Gesellschaften lösen definitiv kein Problem
– sie
schaffen nur neue, zusätzliche Probleme, insbesondere im Erbfall. Von
exzessiven Kosten einmal ganz abgesehen.
Alternativ,
so heißt
es dann noch, sollten
Bankkunden auf „zinsfreie Anlageformen“ ausweichen. Und das ist dann
erstmals
ein richtiger und intelligenter Ansatz. Wobei es korrekt lauten müsste,
nicht
auf „zinsfreie“, sondern auf ertragsteuerfreie Anlageformen
auszuweichen. Genau
das propagieren wir an dieser Stelle bereits seit erstmaliger
Einführung deutscher
Quellensteuer Anfang der 90er Jahre. Wer Mandanten hat, die hierzu
Informationsbedarf haben, möge sich bitte an die Geldbrief-Redaktion
wenden.
©
jur. Muc Quelle und Copyright: Geldbrief Verlagsanstalt,
www.geldbrief.com
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