Die 4 Steuersysteme der Welt
Es gibt knapp 200
souveräne Staaten auf dieser Welt. Die
Zahl der Steuersysteme, mit denen sie Ihre Untertanen zur Kasse bitten,
ist jedoch viel, viel geringer; im Grunde gibt es nur 4. Zwei sind
richtig hart, ein anderes interessant und eine weiteres ist besonders
vorteilhaft: Wie Sie bei entsprechender Gestaltung davon persönlich
profitieren können, lesen Sie hier:
Residenzbesteuerung
Die meisten Staaten, genauer gesagt 130 Staaten, praktizieren die
Residenzbesteuerung, in Europa fast alle. Das Kriterium für die
Residenzbesteuerung ist der Wohnsitz. Sobald er in einem solchen Land
dauerhaft oder überwiegend (mehr als 182 Tage) genommen wird, wird man
– auch als Ausländer – dort steuerpflichtig, und zwar in der Regel mit
seinem Welteinkommen.
Nun muss man aber noch untersuchen, ob das Wohnsitzland
Außensteuergesetze hat (CFC
Rules = Controlled Foreign Corporation Rules).
Fehlen sie, sind, grob gesagt, Einkommen über Auslandsfirmen steuerfrei
(die Feinheiten sind in jedem Land unterschiedlich und müssen
individuell recherchiert werden). Gibt es CFC Rules, dann ist darin
festgelegt, ob eine Offshorefirma im Inland Steuern zahlen muss, wenn
der Inhaber sich im Inland aufhält.
Die Mehrheit der Länder mit Residenzbesteuerung haben keine CFC Rules,
aber 45 Staaten haben sie, darunter so wichtige wie:
- Deutschland
- Österreich
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Großbritannien
- Italien
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Ungarn
Interessanterweise
hat die Schweiz hat keine Außensteuergesetze. Aber auch:
- Belgien
- Bulgarien
- Luxemburg
- Irland
- Niederlande
- Rumänien
- Slowakei
- Tschechien
Außereuropäische
Länder ohne CFC Rules sind unter anderem:
- Chile
- Ecuador
- Hong Kong
- Indien
- Kolumbien
- Malaysia
- Mauritius
- Panama
- Paraguay
- Philippinen
Um die Sache
kompliziert zu machen, gibt es aber auch Staaten ohne CFC Rules, wo man
trotzdem Einkommenssteuern auf das Welteinkommen abführen muss. Um das
zu vermeiden, sollte man Länder wählen, die Auslandseinkommen
grundsätzlich nicht besteuern, beispielsweise Paraguay oder die
Philippinen.
Mehr Details über Länder mit sehr strikten, weniger strikten und
laschen Außensteuergesetzen finden Sie auf dem Blog staatenlos.ch.
Inlandsbesteuerung
Etwa 40 Staaten praktizieren die Inlandsbesteuerung oder
Territorialbesteuerung. Sie bietet Personen, die ortsunabhängig
arbeiten können wie z.B. Berater, Vermittler, Schriftsteller,
Komponisten, Graphiker, Programmierer, Internet-Marketer usw., ganz
hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten.
Bei der Inlands- oder Territorial-Besteuerung wird nur dasjenige
Einkommen besteuert, das innerhalb des Wohnsitzlandes generiert wurde.
Einnahmen, die man über eine Auslandsfirma (Offshore-Firma mit Sitz
z.B. in Panama, Delaware, Hongkong, Belize usw.) generiert, müssen
dagegen ganz legal nicht versteuert werden. Denn die juristische
Person, also die Offshore-Firma, hat ihren Sitz im Ausland und erzielt
ihre Einnahmen und Gewinne im Ausland. Als Offshorefirmen-Inhaber hat
man aber Zugriff auf die steuerfreien Auslandseinnahmen und kann sie
auch im Inland ausgeben. Ob Ausschüttungen und Dividenden bei der
Einkommensteuer deklariert werden müssen, kann eventuell möglich sein
und muss vor Ort abgeklärt werden.
Aber Achtung! Einnahmen z.B. eines Internet-Marketers, Honorare eines
Freiberuflers usw. gelten als Inlands-Einkommen, auch wenn seine Kunden
im Ausland sitzen, seine Ebooks beispielsweise in Deutschland verkauft
werden etc. Denn weil er keine Offshorefirma davor geschaltet hat, ist
die Person selbst steuerpflichtig, wenn sie sich mehr als 182 Tage im
Jahr im Gastland aufhält. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen.
Beispielsweise in Paraguay und den Philippinen ist keine Offshorefirma
notwendig. Beachten Sie aber, dass sich die gesetzlichen Grundlagen in
die eine wie die andere Richtung kurzfristig ändern können und Sie
deshalb den aktuellen Stand Ihres Wunschlandes recherchieren müssen.
Die Territorial-Besteuerung wird u.a. in folgenden Ländern angewandt:
- Georgien
- Guatemala
- Hong Kong
- Malaysia
- Namibia
- Nicaragua
- Panama
- Paraguay
- Philippinen
Keine Individual-Besteuerung
Alles sehr kompliziert? Einfacher wird es mit den 23 Staaten, die
überhaupt keine direkte Besteuerung ihrer Bürger und Residenten kennen,
d.h. hier gibt es vor allem keine persönliche Einkommenssteuer. Auch
Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer sind in der Regel nicht vorhanden.
Diese Länder finanzieren sich meist durch indirekte Steuern wie
Mehrwertsteuer und Zölle. Diese sind in alphabetischer Reihenfolge:
- Bahamas
- Bahrain
- Bermuda
- British
Virgin Islands (Britische Jungferninseln)
- Brunei
- Cayman
Islands (Kaiman-Inseln)
- Katar
- Kuwait
- Malediven
- Monaco
- Nauru
- Norfolk-Inseln
- Oman
- Pitcairn
- Somalia
- St. Barth
(Saint-Barthélemy)
- St. Kitts and
Nevis
- Turks and
Caicos
- Vanuatu
- Vatikanstaat
- Vereinigte
Arabische Emirate (Dubai etc.)
- Wallis und
Futuna
- Westsahara
Nähere Infos zu
jedem Land siehe Blog staatenlos.ch
Non-Dom-Besteuerung
Die Non-Dom-Besteuerung ist eine angelsächsische Spezialität. Sie gibt
es nur in einer Handvoll Ländern, nämlich Großbritannien und ehemaligen
britischen Territorien wie Irland, Zypern und Malta.
Sie ist ein Hauptgrund, warum so viele reiche Ausländer ausgerechnet in
London leben. Die Einzelheiten über den Non-Dom-Trick lesen Sie
kostenfrei in diesem externen Artikel.
Staatsbürger-Besteuerung
Eigentlich gibt es noch ein fünftes Prinzip der Besteuerung, und die
Bürger der beiden Staaten, die es anwenden, tun mir eigentlich ein
bisschen leid: Die USA und Eritrea besteuern Ihre Untertanen nämlich
nach dem Passport-Prinzip. Das heißt: Wer auch immer ein US- bzw.
Eritrea-Pass hat, hat gefällig Steuern zu zahlen, selbst wenn er in
einer Steueroase lebt. Ein Entrinnen gibt es nur, wenn man die
Staatsangehörigkeit wechselt.
Das vielleicht prominenteste Beispiel ist Pop-Star Tina Turner, die
2013 die Schweizer Staatsbürgerschaft annahm. Pro Jahr tun es ihr rund
3.000 Amerikaner nach, die im Ausland leben. Sie zahlen lieber die
inzwischen auf 2.350 Dollar gestiegene Pass-Rückgabe-Gebühr…
Dennoch ist der amerikanische Fiskus hartnäckig: Nach dem Wechsel muss
man noch 10 Jahre lang US-Steuererklärungen abgeben…
Und noch etwas macht den US-Fiskus mehr als unsympathisch: Auch nach
beendeter US-Staatsbürgerschaft bleibt die Erbschaftssteuerschuld
bestehen, falls der Erbe ein US-Amerikaner ist…
Sonderfälle
Sie möchten auswandern, aber das neue Gastland soll Ihnen nicht nur
schönes Wetter und Steuervorteile, sondern auch europäische Kultur und
einen coolen Lifestyle bieten? Dann kann Portugal für Sie genau richtig
sein, wenn Sie bereits Rentner sind. Hier weiterlesen
Totale
Steuerfreiheit als Perpetual Traveller
Ein Perpetual Traveller ist wörtlich übersetzt ein „ständig Reisender“.
Zugrunde liegt die Tatsache, dass Touristen in keinem Land der Welt
eine Steuerpflicht auslösen, auch nicht in einem Hochsteuerland. Das
bedeutet aber nicht, dass man permanent auf Achse sein muss. Schon drei
Orte/Länder auf der Welt, die Ihnen zusagen, genügen. Das Prinzip ist
in meinem Ebook „Nie mehr Probleme – Wie Ihnen die 5-Flaggen-Strategie
ein freies Leben sichert“ ausführlich beschrieben.
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